Aufhebung der Reifen-Herstellerbindung
Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland muss mit Wirkung vom 01. März 2000 auf Eintragungen von Reifen-Herstellerbindungen bei Neufahrzeugen verzichtet werden. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind lediglich als Empfehlung zu betrachten.Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung aus der Vergangenheit oder sonstiger Weise empfohlen wird, sind Sie nicht mehr verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen. Ein Unbedenklichkeitsgutachten eines Sachverständigen ist ebenfalls nicht mehr nötig.
Sie sind in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen beeinträchtigt wird. Verfügen Sie nicht über die entsprechende Sachkenntnis, handeln Sie in der Regel fahrlässig, wenn Sie sich nicht fachkundig beraten lassen.
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